AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag wird erst mit der beiderseitigen Unterschrift rechtswirksam. Abweichende Bedingungen und Erklärungen des Bestellers sind auch dann ungültig, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Bedingungen oder des sonstigen Vertragsinhaltes berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn nicht erneut ausdrücklich auf sie verwiesen wird.

2. Lieferzeit Die Lieferzeit ist die umseitig vereinbarte. Teillieferungen sind zulässig. Kommen wir mit Lieferungen in Verzug, so kann der Händler eine Nachfrist von mindestens sechs Wochen setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Alle anderen Ansprüche des Bestellers wegen Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Kann die Lieferfrist von uns infolge höherer Gewalt nicht eingehalten werden, so kann der Besteller hieraus keine Rechte ableiten. Als höhere Gewalt gelten auch Kriegsfall und Mobilmachung, innere Unruhen, Beschlagnahme, Streik, Aussperrung, Materialmangel, Maschinenbruch, sonstige unvorhersehbare Betriebsstörungen, Verzögerungen bei der Beförderung und Importbeschränkungen sowie urheberrechtlich bedingte Lieferverbote, gleichgültig, ob die Ereignisse bei uns oder unseren Lieferanten eintreten, ferner auch das Ausbleiben von Lieferungen, die wir von Dritten erwarten. Die Lieferfrist wird in solchen Fällen angemessen verlängert. Haben die Ereignisse erhebliches Ausmaß, so sind wir zum Rücktritt berechtigt, ohne daß der Besteller deshalb Ansprüche gegen uns hat. Das Vorstehende gilt auch dann, wenn solche Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten.

3. Versand Die Lieferung erfolgt ab Firmensitz. Transportweg und Transportmittel bestimmen wir, soweit der Besteller nichts Besonderes anordnet. Wir haften nicht für billigsten Versand.
Soweit der Besteller eine besondere Versandart wünscht, berechnen wir die Mehrkosten. Sonderwünsche für die Versandart sind für jede Bestellung neu zu erteilen.
Soll die Rücknahme von nicht verkaufter Kommissionsware auf andere Art als die Warenanlieferung erfolgen, so bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung; ansonsten ist Ort und Modus der Abholung derselbe wie bei Anlieferung.

4. Gefahr Bei allen Sendungen geht die Gefahr mit Beginn der Verladung, spätestens mit der Übergabe an den Transporteur, auf den Besteller über. Wird die Lieferung auf Veranlassung des Bestellers verzögert oder auf seine Veranlassung hin auf Lager genommen, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt unserer Lieferbereitschaft über. Rücksendungen laufen auf Kosten und Gefahr des Bestellers, sofern die Rücksendung nicht auf einer berechtigten Reklamation wegen Falschlieferung, technischer Mängel (Fabrikations- oder Materialfehler) oder unverlangt zugesandter Ware beruht.
Nichterhalt einer Sendung ist uns spätestens 8 Tage nach Erhalt der Rechnung anzuzeigen.

5. Preise und
Bezahlung
Maßgeblich sind unsere am Liefertag allgemein gültigen Preise und Rabatte bzw. der umseitig vereinbarte Kaufpreis. Ausländische Währungseinheiten gelten als Zahlung nur mit dem am Tage des Zahlungseingangs gültigen EUR-Währungskurs unserer Bank. Eine Nachberechnung von Spesen behalten wir uns vor.
Bei Warenlieferung auf Rechnung sind Rechnungen wie folgt zu bezahlen: Innerhalb von 30 Tagen ohne irgendwelche Abzüge.
Bei Warenlieferung auf Kommission sind die verkauften Stück am Monatsende per Überweisung auf unser unten genanntes Konto ohne irgendwelche Abzüge zu bezahlen.
Überschreiten des vereinbarten Zahlungsziels einer Rechnung oder Kommission bewirkt ohne besondere Mahnung Fälligkeit und Verzug auch für diejenigen übrigen Rechnungen, die nicht bereits fällig sind. Der Abzug von vereinbarten Skonti setzt stets voraus, daß der Besteller nicht mit anderen Zahlungen in Verzug ist. Wir sind weiterhin berechtigt, bis dahin gewährte Kredite, Stundungen und andere zeitliche Zahlungsvereinbarungen auf Zeit sofort zu widerrufen. Die Verzugszinsen betragen 3% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz mindestens 7% p.a.. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Wechsel werden nur kraft besonderer Vereinbarungen, Wechsel und Schecks nur zahlungshalber und für uns spesenfrei entgegengenommen. Wir haften nicht für pünktliche Wechselvorlage und Protesterhebung.
Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug, oder ist in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung eingetreten, sind wir berechtigt, die Lieferung von Vorkasse abhängig zu machen oder gegen Nachnahme zu liefern.

6. Eigentumsvorbehalt,
Haftung
Bis zur restlosen Tilgung sämtlicher Forderungen, die sich aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller für uns ergeben (auch künftiger und bedingter Forderungen und solcher Forderungen, die wir in ein Kontokorrent einstellen oder die sich aus einer Regulierung im Scheck-Wechsel-Verfahren ergeben mögen), bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Besteller darf uns gehörige Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Der Besteller tritt schon jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung der Ware gegen seine Abnehmer zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt, es sei denn, daß wir unsere Abtretung offengelegt haben. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.
Auf unser Verlangen hat der Besteller, sobald er im Verzug ist, die Abtretung seinen Schuldnern bekanntzugeben und uns die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.
Übersteigt der Wert unserer Sicherheiten unsere Forderungen nicht nur vorübergehend insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verfangen des Bestellers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. Das Auswahlrecht steht uns zu.
Der Besteller hat uns den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die uns abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und uns in jeder Weise bei der Intervention auf seine Kosten zu unterstützen.
Wenn der Besteller uns gehörige Ware weiterverkauft, so hat er unseren Eigentumsvorbehalt seinen Abnehmern gegenüber aufrechtzuerhalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben.
Bei Lieferung auf Kommission haftet der Besteller für Schäden an der Ware (Diebstahl, Beschädigungen jeder Art, Öffnen der Verpackung (z.B. der Cellophanierung bei CDs)) in vollem Umfang; für die Ware ist in diesen Fällen der vereinbarte Kaufpreis zu bezahlen.

7. Gewährleistung Unsere Lieferungen sind nach Empfang auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Erkennbare Mängel sowie Minderlieferungen oder Falschlieferungen können nur sofort bei Wareneingang schriftlich auf dem Lieferschein beanstandet werden.
Wir haften nur für Sachmängel, die nachweislich auf Fabrikations- oder Materialfehlern beruhen. Bei Sachmängeln leisten wir nach unserer Wahl Ersatz oder eine Gutschrift. Im Falle von Ersatzlieferungen tragen wir Kosten und Gefahr für den Versand.
Eine weitergehende Gawährleistung wird nicht übernommen. Insbesondere Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ob für unmittelbare oder mittelbare Schäden, sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die Gewährleistung entfällt, wenn der Besteller unserer Aufforderung zur umgehenden Beanstandung auf dem Lieferschein nicht nachkommt.

8. Rücksendung,
Umtausch
Waren dürfen nur zurückgesandt werden, wenn wir in Gewährleistungsfällen ausdrücklich darum gebeten oder wenn wir dem Besteller versehentlich andere als die von ihm bestellte Ware übersandt oder wenn wir uns mit der Rücksendung oder einem Umtausch ausnahmsweise vorher schriftlich einverstanden erklärt haben.
Für aufgrund von Rücksendungs- oder Umtauschvereinbarungen zurückgesandte Ware erteilen wir Gutschrift.
Für unberechtigt zurückgesandte Ware erteilen wir keine Gutschrift.

9. Zurückbehaltung,
Aufrechnung
Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen die Aufrechnung erklären oder auch nur wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

10. Warenkenn-
zeichnungen
Jede Veränderung unserer Waren und jede Sonderstempelung, die als Ursprungszeichen (Hersteller- oder Handelsmarke) des Bestellers oder eines Dritten gelten oder angesehen werden könnte, ist unzulässig, sofern wir nicht vorher schriftlich zustimmen.
Soweit bei einem Verstoß dagegen Ansprüche gegen uns geltend gemacht werden, sind wir davon freizustellen.
Es wird darauf hingewiesen, daß dem Export unserer Waren möglicherweise Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte Dritter in anderen Staaten entgegenstehen. Wir lehnen jede Haftung ab, wenn der Besteller von den Inhabern solcher ausländischen Rechte in Anspruch genommen wird.

11. Erfüllungsort Für alle Rechte und Pflichten aus der Geschäftsverbindung ist Stuttgart der Erfüllungsort. Das für Stuttgart zuständige Gericht ist ausschließlich zuständig, wenn der Besteller ein Kaufmann ist, der nicht zu den in §4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehört, oder wenn der Besteller in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder wenn der Besteller nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus diesem Gebiet verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.